1923 AD., Germany, Weimar Republic, Münster, Landesbank der Provinz Westfalen, Notgeld, currency issue, 4,20 Goldmark, 1 Dollar, Müller 3400.6a. E 118546 Reverse
State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Landesbank der Provinz Westfalen
Location of issue: Location of issue: Münster (town) (Westfalen / Nordrhein-Westfalen)
Date of issue: 19.11.1923 , gültig bis 17.9.1925
Value: 4,20 Goldmark = 1 Dollar
Size: ca. 61 x 112 mm
Material: paper
Watermark: Seesterne
Serial : E , Reihe I, Ausgabe B
Serial no. : 118546
Signatures: (Generaldirektor) Reusch , (Landesbankdirektoren) Greve & von Bruchhausen (3)
Printer: Offsetdruck Thomas, Konto Stadtsparkasse Bielefeld ; designer Heinrich Benkler, Signum „HB“
Obv.: … , dukelvioletter Text und rote Seriennummer auf gelben Ornamenten und SIRACH 31 VERS 23 ... , rund um die Wertbezeichnung ein Schriftband in Microschrift: „Jeder schau der Nachbarin / In die Augensterne, / Daß er den geheimen Sinn / Dieses Lebens lerne.“
Rev.: Die Einlieferung hat, falls nicht Fristverlängerung oder Fristverkürzung eintritt vom 16. bis 31. März 1924 zu erfolgen. Die Einlösung geschieht nach Wahl der Landesbank zum Durchschnittsbriefkurse der Berliner Börse für Auszahlung New York an den drei dem Beginn der Einlösungsfrist vorangehenden Börsentagen in gesetzlicher Währung oder gegen Lieferung von 6%iger Westfälischer Goldanleihe Reihe II. Mit Ablauf der Einlösungsfrist verliert dieser Schein seine Gültigkeit. , grüner Text, In den nach oben gerichteten Verlängerungen der Buchstaben „D“, „E“ und „h“ klein : JESAIA 5 / VERS / 11 .
References: Müller 3400.6a .
Das Buch Jesaja, Kapitel 5, 11 : Weh euch, die ihr schon früh am Morgen / hinter dem Bier her seid und sitzen bleibt bis spät in die Nacht, / wenn euch der Wein erhitzt. (der „Wehe denen, die des Morgens früh auf sind, des Saufens sich zu fleißigen, und sitzen bis in die Nacht, daß sie der Wein erhitzt.“ )
Das Buch Sirach, Kapitel 31, 23 : „Und wenn der Magen mäßig gehalten wird, so schläft man sanft; so kann einer des Morgens früh aufstehen, und ist fein bei sich selbst.“
Die Landesbank der Provinz Westfalen (später WestLB) war ein wichtiger Bestandteil der Finanzlandschaft Westfalens und war die Vorgängerin der Westdeutschen Landesbank (WestLB). Sie wurde 1832 als Provinzial-Hülfskasse gegründet und diente der Förderung der Gemeinden und der Wirtschaft Westfalens. 1969 fusionierte sie mit der Landesbank der Rheinprovinz zur WestLB.
Im Herbst 1923 drehte sich das Inflations-Karussell immer schneller. Von einem auf den anderen Tag halbierte sich der Wert der Mark. Weite Bevölkerungsschichten waren nicht mehr in der Lage, sich das Nötigste zu kaufen, da die Lohnerhöhungen mit den Preissteigerungen bei weitem nicht Schritt hielten. Fast im gesamten Reich kam es zu Lebensmittelunruhen und Demonstrationen, zu Plünderungen und Raubzügen, die an vielen Orten zu blutigen Zusammenstößen mit der Polizei führten. Der Ruf nach wertbeständigem Geld wurde in der Bevölkerung immer lauter.
Das Gesetz vom 14. August 1923 ermächtigte die Reichsregierung zur Emission einer wertbeständigen Anleihe in Höhe von 500 Millionen Goldmark, deren Tilgung in den folgenden 12 Jahren erfolgen sollte. Die Anleihestücke vom 25. August 1923, die mit „Schatzanweisung des Deutschen Reiches“ überschrieben sind, lauten sowohl auf Mark Gold als auch auf Dollar. Ausgegeben wurden Stücke über 1 bis 1000 Dollars gleich 4,20 bis 4.200 Mark Gold. Ihre Zeichnung erfolgte entweder in Papiermark zum jeweiligen Dollarkurs oder in Devisen. In diesem Fall mussten nur 95 % des Zeichnungspreises entrichtet werden. Die kleinen Werte zu 1, 2 und 5 Dollars, die ohne Zinsscheine ausgegeben wurden, sollten planmäßig mit 70 % Aufgeld am 2. September 1935 eingelöst werden. Sie wurden schon bald im Zahlungsverkehr verwendet, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
Durch Erlass vom 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Goldanleihe lautete und durch solche gedeckt war. Die Bestimmungen des Finanzministers vom 24. Oktober und eine am 26. Oktober 1923 erlassene Verordnung der Reichsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922 regelten die Ausgabe und Einlösung des Gold-Notgelds. Danach mussten die Scheine neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen; auch sollten sie nicht über einen höheren Betrag als 2 Dollars gleich 8,40 Mark Gold lauten.
Die Landesbank der Provinz Westfalen, die es von jeher als eine ihrer Hauptaufgaben betrachtet hat, den Westfälischen Gemeinden nicht nur kurzfristigen, sondern in erster Linie langfristigen Kredit zur Verfügung zu stellen, suchte nach einem Weg, dies auch in Zeiten der galoppierenden Inflation in und der damit verbundenen „Flucht in die Sachwerte“ zu ermöglichen. Um die notwendigen Mittel für langfristige Kommunalkredite aufbringen zu können, emittierte sie auf Grund des Beschlusses des Provinzialausschusses vom 17. September 1923 die 6%ige Goldanleihe, die von der Provinz Westfalen garantiert wurde. Ab 1. Oktober 1923 konnte die Anleihe gezeichnet werden. Die großen Anleihestücke zu 10, 25 und 100 Dollars der Reihe II der Westfälische Goldanleihe waren mit 6 % verzinslich und wurden mit Zinsbögen versehen. Die Tilgung sollte jährlich mit 3 ½ % erfolgen und spätestens 1940 zurückgezahlt sein.
Eine zweite Art der Westfälischen Goldanleihe Reihe I wurde mit den unverzinslichen „Westfälischen Goldmarkscheinen“ zu einem Dollar geschaffen. Ihre Laufzeit betrug nur bis zur zweiten Hälfte des Februars 1924. Sie sollten dann entweder in gesetzliche Währung zum Durchschnittskurs der Berliner Börse für Auszahlungen New York eingelöst oder gegen Lieferung von 6 % Westfälische Goldanleihe Reihe II umgetauscht werden.
Zur Emission der Goldmarkscheine war die Landesbank von führenden Wirtschaftskreisen der Provinz gedrängt worden, weil die Bauern nur noch bereit waren, ihre Erzeugnisse gegen wertbeständiges Geld abzugeben. Da die Landesbank nicht in der Lage war, die Bedingungen des Finanzministeriums zu erfüllen, ging man einen anderen Weg und gab die Goldmarkscheine als Anleihen aus. Von vornherein dachte man daran, diese kleinen handlichen Papierscheine als Geld umlaufen zu lassen. „Entsprechend den Roggenscheinen der Provinz Hannover wurden die Goldmarkscheine nicht ‚ausgegeben‘, sondern solchen Gemeinden und Sparkassen, die darum nachsuchten, zur Ausgabe leihweise überlassen. Die Gemeinden und Sparkassen mußten sich der Landesbank gegenüber verpflichten, die von ihnen geliehenen Scheine oder deren Gegenwert zum Einlösungstermin zurückzuliefern.
Durch die Herstellung in verschiedenen Druckereien sind bei den Goldmarkscheinen diverse Unterschiede festzustellen. Sie wurden auf Papier mit und ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Kontrollnummern kommen mit und ohne vorgesetzten Buchstaben und „No.“ vor, sowie mit und ohne nachfolgendem, sechsstrahligem Stern (Plunger), zudem variiert ihre Größe. Grundsätzlich sind zwei Emissionen zu unterscheiden: Ausgabedaten 10. November 1923 sowie 19. November 1923. Der Entwurf zu den Scheinen stammt wohl von Heinrich Benkler. Sein Signum „HB“ findet sich auf der Vorderseite der Scheine rechts unten am Rand.
„Jeder schau der Nachbarin / In die Augensterne, / Daß er den geheimen Sinn / Dieses Lebens lerne.“ Der Text ist Teil des Gedichtes „Schlußchor“. Wilhelm Busch veröffentlichte es 1874 in dem Sammelband „Dideldum!“ im Heidelberger Bassermann Verlag.
Zur Ausgabe waren insgesamt 1.101.283 Goldmarkscheine zu einem Dollar und 139.000 Goldanleihestücke Reihe I gelangt. Bis zum 31. März 1924 waren die Goldmarkscheine bis auf 38.571 Dollar in die Landesbank zurückgeflossen. Zur Zeichnung auf die 6%ige Westfälische Roggenanleihe wurden 61.853 Dollar Westfälische Goldmarkscheine und 26.286 Dollar Westfälische Goldanleihe Reihe I eingeliefert.
( mehr auf: https://www.geldscheine-online.com/post/die-goldmark-scheine-zur-westf%C3%A4lischen-goldanleihe )