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1922 AD., Germany, Weimar Republic, Reichsschuldenverwaltung, Berlin, 2 Mark, Pick 62. Reverse 
State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Reichsschuldenverwaltung
Location of issue: Berlin
Date of issue: 15. Sept. 1922 AD.,
Value: 2 Mark
Size: 90 x 65 mm
Material: paper pink, red-brown print
Watermark: diamonds
Serial : -
Serial no. : -
Signatures: (10)
Printer: Reichsdruckerei, Berlin (Germany)
Obv.: Darlehnskassenschein / Zwei – 2 - Mark / Berlin, den 15. September 1922 / Reichsschuldenverwaltung / (signatures) …. , seals flanking text and signatures below. (file: DLKS2MSep22vsst.jpg ) 
Rev.: Darlehnskassenschein / Zwei – 2 - Mark / WER DARLEHNSKASSENSCHEINE NACHMACHT …. , legal text below value in ornaments. (file: DLKS2MSep22rsst.jpg ) 
References: Rosenberg 74 ; World Paper Money P-62 .

Zur Befriedigung eines in Notzeiten entstandenen akuten Kreditbedarfs waren 1848 in Preußen und Braunschweig, später auch in anderen Staaten, Darlehnskassen gegründet worden, die gegen Verpfändung von Waren eigenes Papiergeld in Umlauf gaben , nach Beseitigung des Notstandes aber wieder aufgelöst wurden. Auf dieses
Instrument griff man bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wieder zurück.
Durch das Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 wurden Darlehnskassen geschaffen, die am Sitz von Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen errichtet wurden und gegen Verpfändung von Waren oder Wertpapieren Darlehen gewähren konnten.
In Höhe der Darlehen, deren Ausgabebetrag zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt war und im Laufe der Zeit bis auf 10 Trillionen Mark im November 1923 heraufgesetzt wurde, konnten die Darlehnskassen sogenannte Darlehnskassenscheine ausstellen .
Diese Darlehnskassenscheine wurden von der Reichsbank übernommen und als Geld in Verkehr gebracht ; soweit sie in ihrem Bestand waren, konnten sie in die Golddeckung für die von ihr ausgegebenen Noten eingerechnet werden. Sie waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel, mußten aber von allen öffentlichen Kassen zum vollen Nennwert in Zahlung genommen werden. Das Gesetz sah ursprünglich Darlehnskassenscheine in Werten zu 5, 10, 20 und 50 Mark vor; indessen wurden solche zu
10 Mark nicht hergestellt.
Als sich in den ersten Kriegswochen besonders in den Grenzgebieten ein Mangel an Kleingeld bemerkbar machte, beschloß der Bundesratam 31. August 1914 die Herstellung von Darlehnskassenscheinen auch in Abschnitten zu 1 und 2 Mark; Anlage 12. Mitte August erschien der Wert zu 5 Mark, kurz danach
die Werte zu 1, 2 und 20 Mark. Der Schein über 50 Mark kam erst im Frühjahr 1916 in Umlauf als Ersatz für die bereits im Entwurf fertige Reichsbanknote dieses Wertes.
Die drei Werte zu 5, 20 und 50 Mark der Erstausgabe im August 1914 sind nach einheitlichen Gesichtspunkten gestaltet. 


Schlüsselwörter: Germany Weimar Republic Reichsschuldenverwaltung Berlin Mark Reichsdruckerei Darlehnskassenschein seals ornaments

1922 AD., Germany, Weimar Republic, Reichsschuldenverwaltung, Berlin, 2 Mark, Pick 62. Reverse

State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Reichsschuldenverwaltung
Location of issue: Berlin
Date of issue: 15. Sept. 1922 AD.,
Value: 2 Mark
Size: 90 x 65 mm
Material: paper pink, red-brown print
Watermark: diamonds
Serial : -
Serial no. : -
Signatures: (10)
Printer: Reichsdruckerei, Berlin (Germany)
Obv.: Darlehnskassenschein / Zwei – 2 - Mark / Berlin, den 15. September 1922 / Reichsschuldenverwaltung / (signatures) …. , seals flanking text and signatures below. (file: DLKS2MSep22vsst.jpg )
Rev.: Darlehnskassenschein / Zwei – 2 - Mark / WER DARLEHNSKASSENSCHEINE NACHMACHT …. , legal text below value in ornaments. (file: DLKS2MSep22rsst.jpg )
References: Rosenberg 74 ; World Paper Money P-62 .

Zur Befriedigung eines in Notzeiten entstandenen akuten Kreditbedarfs waren 1848 in Preußen und Braunschweig, später auch in anderen Staaten, Darlehnskassen gegründet worden, die gegen Verpfändung von Waren eigenes Papiergeld in Umlauf gaben , nach Beseitigung des Notstandes aber wieder aufgelöst wurden. Auf dieses
Instrument griff man bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wieder zurück.
Durch das Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 wurden Darlehnskassen geschaffen, die am Sitz von Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen errichtet wurden und gegen Verpfändung von Waren oder Wertpapieren Darlehen gewähren konnten.
In Höhe der Darlehen, deren Ausgabebetrag zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt war und im Laufe der Zeit bis auf 10 Trillionen Mark im November 1923 heraufgesetzt wurde, konnten die Darlehnskassen sogenannte Darlehnskassenscheine ausstellen .
Diese Darlehnskassenscheine wurden von der Reichsbank übernommen und als Geld in Verkehr gebracht ; soweit sie in ihrem Bestand waren, konnten sie in die Golddeckung für die von ihr ausgegebenen Noten eingerechnet werden. Sie waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel, mußten aber von allen öffentlichen Kassen zum vollen Nennwert in Zahlung genommen werden. Das Gesetz sah ursprünglich Darlehnskassenscheine in Werten zu 5, 10, 20 und 50 Mark vor; indessen wurden solche zu
10 Mark nicht hergestellt.
Als sich in den ersten Kriegswochen besonders in den Grenzgebieten ein Mangel an Kleingeld bemerkbar machte, beschloß der Bundesratam 31. August 1914 die Herstellung von Darlehnskassenscheinen auch in Abschnitten zu 1 und 2 Mark; Anlage 12. Mitte August erschien der Wert zu 5 Mark, kurz danach
die Werte zu 1, 2 und 20 Mark. Der Schein über 50 Mark kam erst im Frühjahr 1916 in Umlauf als Ersatz für die bereits im Entwurf fertige Reichsbanknote dieses Wertes.
Die drei Werte zu 5, 20 und 50 Mark der Erstausgabe im August 1914 sind nach einheitlichen Gesichtspunkten gestaltet.

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Datei-Information
Dateiname:DLKS2MSep22rsst.jpg
Name des Albums:Arminius / Germany, Weimar Republic
Schlüsselwörter:Germany / Weimar / Republic / Reichsschuldenverwaltung / Berlin / Mark / Reichsdruckerei / Darlehnskassenschein / seals / ornaments
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