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1726 AD., German States, Brandenburg-Bayreuth, death of Georg Wilhelm (1712-1726), Bayreuth mint, Doppelgroschen, Slg. Wilm. 701.
Deutschland, Brandenburg-Bayreuth, Georg Wilhelm (1712-1726), 1726 AD., 
Doppelgroschen (26-27 mm / 3,16 g), auf seinen Tod, 
Obv.: TUOJOURS. LE. MEME. / I L R , Lebensbaum im Topf. 
Rev.: + GEORGIUS GVILIELMUS D. G. MARCHIO BRANDENB: // NAT. / ANN. 1678. / DIE. 16. NOV. / DENATA. 1726. / DIE. 18. DEC. / AET. 48. ANN. / REG. 14. / (12) , Umschrift um 8 Zeilen Text.
Slg. Wilm. 701 . 

Das Fürstentum Bayreuth (auch Markgraftum Brandenburg-Bayreuth) war ein reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, das von den fränkischen Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Nachdem Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth 1604 die Residenz von Kulmbach nach Bayreuth verlegt hatte, wurde das Territorium zunächst als Fürstentum Kulmbach-Bayreuth bezeichnet. Bis 1604 hatte das Fürstentum in Kulmbach mit der Plassenburg seine Residenz und hieß daher auch Fürstentum Kulmbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Kulmbach. Unter diesem Namen wurde das Fürstentum bis 1806 offiziell in den Reichsmatrikeln geführt.

Das Fürstentum Bayreuth entwickelte sich aus dem obergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem untergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg im Jahre 1427 endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich die Bezeichnung Markgraftum ein. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhne aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch das Los entschieden. Dabei fiel Siegmund von Brandenburg-Kulmbach der obergebirgische Landesteil, das spätere Fürstentum Kulmbach (später Bayreuth) zu. Sein Bruder Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach erhielt mit dem untergebirgischen Land das nachmalige Fürstentum Ansbach.
Obwohl das Fürstentum Bayreuth mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Ansbach regiert wurde (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), blieb es bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Ansbach wurde es 1791 vom letzten Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander in einem Geheimvertrag für eine lebenslange Pension an den preußischen Staat verkauft und als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Während des vierten Koalitionskrieges wurde das Fürstentum Bayreuth im Herbst 1806 von französischen Truppen besetzt. Nach der vernichtenden Niederlage Preußens musste es 1807 im Frieden von Tilsit an das französische Kaiserreich abgetreten werden. Unter Beibehaltung der preußischen Verwaltungsstrukturen wurde es zunächst einer französischen Militärverwaltung unterstellt. Kaiser Napoleon betrachtete das Fürstentum dabei aber lediglich als pays reservés, ein Gebiet also, das er sich für zukünftige Tauschhandlungen in Reserve hielt. Bereits 1808 bot er es auf dem Erfurter Fürstenkongress dem Königreich Bayern zum Preis von 25 Millionen, später für 15 Millionen Francs an. Zunächst zögernd, zahlte das Königreich 1810 doch die geforderte Summe. Mit der am 30. Juni des gleichen Jahres erfolgten Inbesitznahme durch Bayern endete die Existenz des Fürstentums Bayreuth.

Georg Wilhelm war der einzige Sohn von Christian Ernst. Als Erbprinz legte er nahe Bayreuth die Vorstadt St. Georgen am See an und gründete den mit ihr eng verbundenen Roten Adlerorden. Die Jagdschlösser Kaiserhammer und Thiergarten, die Eremitage und das Schloss Neustädtlein (heute Gemeinde Eckersdorf) wurden ebenfalls von ihm erbaut. Er blieb ohne männliche Nachkommen.
Schlüsselwörter: German States Bayreuth Brandenburg-Bayreuth Germany Georg Wilhelm Doppelgroschen

1726 AD., German States, Brandenburg-Bayreuth, death of Georg Wilhelm (1712-1726), Bayreuth mint, Doppelgroschen, Slg. Wilm. 701.

Deutschland, Brandenburg-Bayreuth, Georg Wilhelm (1712-1726), 1726 AD.,
Doppelgroschen (26-27 mm / 3,16 g), auf seinen Tod,
Obv.: TUOJOURS. LE. MEME. / I L R , Lebensbaum im Topf.
Rev.: + GEORGIUS GVILIELMUS D. G. MARCHIO BRANDENB: // NAT. / ANN. 1678. / DIE. 16. NOV. / DENATA. 1726. / DIE. 18. DEC. / AET. 48. ANN. / REG. 14. / (12) , Umschrift um 8 Zeilen Text.
Slg. Wilm. 701 .

Das Fürstentum Bayreuth (auch Markgraftum Brandenburg-Bayreuth) war ein reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, das von den fränkischen Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Nachdem Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth 1604 die Residenz von Kulmbach nach Bayreuth verlegt hatte, wurde das Territorium zunächst als Fürstentum Kulmbach-Bayreuth bezeichnet. Bis 1604 hatte das Fürstentum in Kulmbach mit der Plassenburg seine Residenz und hieß daher auch Fürstentum Kulmbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Kulmbach. Unter diesem Namen wurde das Fürstentum bis 1806 offiziell in den Reichsmatrikeln geführt.

Das Fürstentum Bayreuth entwickelte sich aus dem obergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem untergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg im Jahre 1427 endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich die Bezeichnung Markgraftum ein. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhne aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch das Los entschieden. Dabei fiel Siegmund von Brandenburg-Kulmbach der obergebirgische Landesteil, das spätere Fürstentum Kulmbach (später Bayreuth) zu. Sein Bruder Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach erhielt mit dem untergebirgischen Land das nachmalige Fürstentum Ansbach.
Obwohl das Fürstentum Bayreuth mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Ansbach regiert wurde (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), blieb es bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Ansbach wurde es 1791 vom letzten Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander in einem Geheimvertrag für eine lebenslange Pension an den preußischen Staat verkauft und als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Während des vierten Koalitionskrieges wurde das Fürstentum Bayreuth im Herbst 1806 von französischen Truppen besetzt. Nach der vernichtenden Niederlage Preußens musste es 1807 im Frieden von Tilsit an das französische Kaiserreich abgetreten werden. Unter Beibehaltung der preußischen Verwaltungsstrukturen wurde es zunächst einer französischen Militärverwaltung unterstellt. Kaiser Napoleon betrachtete das Fürstentum dabei aber lediglich als pays reservés, ein Gebiet also, das er sich für zukünftige Tauschhandlungen in Reserve hielt. Bereits 1808 bot er es auf dem Erfurter Fürstenkongress dem Königreich Bayern zum Preis von 25 Millionen, später für 15 Millionen Francs an. Zunächst zögernd, zahlte das Königreich 1810 doch die geforderte Summe. Mit der am 30. Juni des gleichen Jahres erfolgten Inbesitznahme durch Bayern endete die Existenz des Fürstentums Bayreuth.

Georg Wilhelm war der einzige Sohn von Christian Ernst. Als Erbprinz legte er nahe Bayreuth die Vorstadt St. Georgen am See an und gründete den mit ihr eng verbundenen Roten Adlerorden. Die Jagdschlösser Kaiserhammer und Thiergarten, die Eremitage und das Schloss Neustädtlein (heute Gemeinde Eckersdorf) wurden ebenfalls von ihm erbaut. Er blieb ohne männliche Nachkommen.

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Name des Albums:Arminius / German States, Brandenburg-Bayreuth
Schlüsselwörter:German / States / Bayreuth / Brandenburg-Bayreuth / Germany / Georg / Wilhelm / Doppelgroschen
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Hinzugefügt am:%18. %935 %2009
Abmessungen:1024 x 512 Pixel
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