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1921 AD., Germany, Weimar Republic, Geisa (town), Notgeld, collector series issue, 75 Pfennig on 1 Mark, Grabowski/Mehl 413.2a. Reverse
State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Geisa in der Rhön  (town)
Location of issue: Geisa (town) (Sachsen-Weimar-Eisenach / Thüringen) Stadt
Date of issue: 1921 AD., 
Value: 75 Pfennig on 1 Mark, only on obverse 5mm high black overprint on 1 Mark 
Size: 100 x 70 mm 
Material: handmade paper 
Watermark: -
Serial : -
Serial no. : -
Signature:   (1)
Printer: J. A. Schwarz, Lindenberg, Allgäu ; designer: Heinz Schiestl 
Obv.:   /   /   / …. , town seal: Saint Gangulphus of Burgundy. 
Rev.: Das Centgericht /   /   / …. , Centgericht under trees, a medieval place of jurisdiction. 
References: Grabowski/Mehl 413.2a .  

Geisa is a town in the Wartburgkreis district, in Thuringia, Germany. It is situated in the Rhön Mountains, 26 km northeast of Fulda. The near border with Hesse was the border between West Germany and the GDR during the Cold War. Thus, Geisa was in the East German border restriction area of the former inner German border, which meant that until reunification access to the town was limited. The town is the westernmost municipality in what was formerly East Germany. Population (2021-12-31) 4777. 
More on https://en.wikipedia.org/wiki/Geisa    

Ein Centgericht war eine mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsinstitution im Heiligen Römischen Reich (HRR). 
Ein Centgericht war im Rahmen der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit mit der Rechtsprechung betraut. Es nahm damit den judikativen Aufgabenteil eines Centamtes wahr, denn wie im HRR üblich bestand keine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Der exekutive Aufgabenteil eines Centamtes wurde hingegen vom Ausschuss ausgeübt, einem paramilitärisch organisierten Truppenverband, der unter anderem auch zur Strafverfolgung eingesetzt wurde. Aufgeboten wurde der Ausschuss vom Centrichter, der der oberste Beamte eines Centamtes war. Dieser ursprünglich vom Bischof bestellte Richter stand dem Centgericht vor und hielt mit seinem Schöffenkollegium Gerichtssitzungen ab, in denen straffällig gewordene Bewohner des Centbezirks abgeurteilt wurden. Das Bestimmungswort der Bezeichnung „Centgericht“ wurde von lateinisch centum („hundert“) abgeleitet, was auf die Zeit der Fränkischen Landnahme zurückging, denn in dieser Zeit erfolgte die Ansiedlung von Kolonisten nach Hundertschaften. 
Die Rolle des Centgerichtes hatte während des 16. Jahrhunderts einen erheblichen Bedeutungsverlust erfahren. Ursächlich für diese Entwicklung war der große Umwälzungsprozess, der sich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts im Rechtswesen des HRR ergeben hatte. Dadurch wurde der Zuständigkeitsbereich des Centgerichtes deutlich eingeengt und ein wesentlicher Teil seiner bisherigen Kompetenzen fiel nun dem Bereich der Vogteilichen Gerichtsbarkeit zu, deren Ausübung dem Vogtgericht oblag. Dem Centgericht verblieb danach nur noch die Abstrafung schwerer Kriminalfällen, denn deren Bearbeitung fiel weiterhin in den rechtlichen Wirkungsbereich eines Hochgerichtsamtes. Diese mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten umfassten die vier oder fünf „hohen Rügen“, die bereits in Urkunden aus dem frühen 14. Jahrhundert genannt worden waren. Dazu zählten vor allem Mord oder Totschlag, schwere blutige Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Notzucht und nächtliche Brandstiftung. 

Das Zentgericht in Geisa stammt aus dem 11. Jahrhundert und ist in dieser Form als mittelalterliche Gerichtsstätte in Mitteldeutschland einmalig. Es besteht aus einer regelmäßigen Anordnung von Steinquadern, die als Sitzgelegenheit dienten. Je höher der Stein, desto höher der Rang der Person. Den Zentgerichten oblag insbesondere auch die Blutgerichtsbarkeit, das heißt die Verhängung der Todesstrafe. 


Schlüsselwörter: Germany Weimar Republic Geisa Rhön Sachsen-Weimar-Eisenach Thüringen town Notgeld collector series Pfennig Mark overprint handmade paper Schwarz Lindenberg Allgäu Heinz Schiestl seal Saint Gangulphus Centgericht trees

1921 AD., Germany, Weimar Republic, Geisa (town), Notgeld, collector series issue, 75 Pfennig on 1 Mark, Grabowski/Mehl 413.2a. Reverse

State: Germany, Weimar Republic
Issuer: Geisa in der Rhön (town)
Location of issue: Geisa (town) (Sachsen-Weimar-Eisenach / Thüringen) Stadt
Date of issue: 1921 AD.,
Value: 75 Pfennig on 1 Mark, only on obverse 5mm high black overprint on 1 Mark
Size: 100 x 70 mm
Material: handmade paper
Watermark: -
Serial : -
Serial no. : -
Signature: (1)
Printer: J. A. Schwarz, Lindenberg, Allgäu ; designer: Heinz Schiestl
Obv.: / / / …. , town seal: Saint Gangulphus of Burgundy.
Rev.: Das Centgericht / / / …. , Centgericht under trees, a medieval place of jurisdiction.
References: Grabowski/Mehl 413.2a .

Geisa is a town in the Wartburgkreis district, in Thuringia, Germany. It is situated in the Rhön Mountains, 26 km northeast of Fulda. The near border with Hesse was the border between West Germany and the GDR during the Cold War. Thus, Geisa was in the East German border restriction area of the former inner German border, which meant that until reunification access to the town was limited. The town is the westernmost municipality in what was formerly East Germany. Population (2021-12-31) 4777.
More on https://en.wikipedia.org/wiki/Geisa

Ein Centgericht war eine mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsinstitution im Heiligen Römischen Reich (HRR).
Ein Centgericht war im Rahmen der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit mit der Rechtsprechung betraut. Es nahm damit den judikativen Aufgabenteil eines Centamtes wahr, denn wie im HRR üblich bestand keine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Der exekutive Aufgabenteil eines Centamtes wurde hingegen vom Ausschuss ausgeübt, einem paramilitärisch organisierten Truppenverband, der unter anderem auch zur Strafverfolgung eingesetzt wurde. Aufgeboten wurde der Ausschuss vom Centrichter, der der oberste Beamte eines Centamtes war. Dieser ursprünglich vom Bischof bestellte Richter stand dem Centgericht vor und hielt mit seinem Schöffenkollegium Gerichtssitzungen ab, in denen straffällig gewordene Bewohner des Centbezirks abgeurteilt wurden. Das Bestimmungswort der Bezeichnung „Centgericht“ wurde von lateinisch centum („hundert“) abgeleitet, was auf die Zeit der Fränkischen Landnahme zurückging, denn in dieser Zeit erfolgte die Ansiedlung von Kolonisten nach Hundertschaften.
Die Rolle des Centgerichtes hatte während des 16. Jahrhunderts einen erheblichen Bedeutungsverlust erfahren. Ursächlich für diese Entwicklung war der große Umwälzungsprozess, der sich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts im Rechtswesen des HRR ergeben hatte. Dadurch wurde der Zuständigkeitsbereich des Centgerichtes deutlich eingeengt und ein wesentlicher Teil seiner bisherigen Kompetenzen fiel nun dem Bereich der Vogteilichen Gerichtsbarkeit zu, deren Ausübung dem Vogtgericht oblag. Dem Centgericht verblieb danach nur noch die Abstrafung schwerer Kriminalfällen, denn deren Bearbeitung fiel weiterhin in den rechtlichen Wirkungsbereich eines Hochgerichtsamtes. Diese mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten umfassten die vier oder fünf „hohen Rügen“, die bereits in Urkunden aus dem frühen 14. Jahrhundert genannt worden waren. Dazu zählten vor allem Mord oder Totschlag, schwere blutige Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Notzucht und nächtliche Brandstiftung.

Das Zentgericht in Geisa stammt aus dem 11. Jahrhundert und ist in dieser Form als mittelalterliche Gerichtsstätte in Mitteldeutschland einmalig. Es besteht aus einer regelmäßigen Anordnung von Steinquadern, die als Sitzgelegenheit dienten. Je höher der Stein, desto höher der Rang der Person. Den Zentgerichten oblag insbesondere auch die Blutgerichtsbarkeit, das heißt die Verhängung der Todesstrafe.

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Datei-Information
Dateiname:Mo-3-6-23-Po075rsst.jpg
Name des Albums:Arminius / Germany, Geisa
Schlüsselwörter:Germany / Weimar / Republic / Geisa / Rhön / Sachsen-Weimar-Eisenach / Thüringen / town / Notgeld / collector / series / Pfennig / Mark / overprint / handmade / paper / Schwarz / Lindenberg / Allgäu / Heinz / Schiestl / seal / Saint / Gangulphus / Centgericht / trees
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